Chemnitz - die Stadtgliederung
Die Stadt besteht aus 39 Stadtteilen. Die Stadtteile Einsiedel, Euba, Grüna, Klaffenbach, Kleinolbersdorf-Altenhain, Mittelbach, Röhrsdorf und Wittgensdorf sind zugleich Ortschaften im Sinne der §§ 65 bis 68 der Sächsischen Gemeindeordnung. Diese Stadtteile kamen im Zuge der letzten Eingemeindungswelle nach 1990 als ehemals eigenständige Gemeinden zur Stadt Chemnitz und genießen daher diese Sonderstellung gegenüber den anderen Stadtteilen. Für diese Ortschaften gibt es je einen Ortschaftsrat, welcher, abhängig von der Einwohnerzahl der betreffenden Ortschaft, zwischen zehn und 16 Mitglieder sowie einen Ortsvorsteher als Vorsitzenden derselben umfasst. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören. Eine endgültige Entscheidung obliegt jedoch dem Stadtrat der Gesamtstadt Chemnitz. Die amtliche Kennzeichnung der Stadtteile durch Nummern erfolgt nach folgendem Prinzip: Ausgehend vom Stadtzentrum (Stadtteile Zentrum und Schloßchemnitz) werden allen anderen Stadtteilen im Uhrzeigersinn in aufsteigender Folge die Zehnerstelle ihrer Kennzahl zugeordnet, die Einerstelle wird in Richtung Stadtperipherie in aufsteigender Folge vergeben. (Quelle: Wikipedia)

